UV-Technologie - Grundlagen der UV-Bestrahlung und Wirkprinzip
Ultraviolette (UV)- Strahlung zählt - wie auch das sichtbare Licht – zur elektromagnetischen Strahlung. Die physikalischen Eigenschaften der UV-Strahlung lassen sich (wie bei allen elektromagnetischen Strahlen) als Welle oder Energieteilchen (Photon) darstellen. Deshalb gelten hier auch die grundlegenden optischen Gesetzmäßigkeiten der Reflexion, Streuung und Transmission. Die biologische Wirkung der UV-Strahlung unterscheidet man in drei Spektralbereiche:

UV-A 315 – 380 nm (langwellig)
UV-B 280 – 315 nm (mittelwellig)
UV-C 100 – 280 nm (kurzwellig)
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Die Inaktivierung von Keimen mit ultravioletten Strahlen wird durch photochemische Reaktionen an den Nucleinsäuren der Mikroorganismen ohne Zusatz fremder Stoffe ausgelöst. Das bedeutet, die UV-Strahlen (Photonen) treffen das Informations- und Replikationszentrum des Mikroorganismus, die Desoxiribonucleinsäure (DNS). Das Absorptionsspektrum der DNS und das Zellinaktivierungs- Wirkungsspektrum ist charakterisiert durch breite Absorptionsmaxima bei 260 nm.

Demzufolge sind für eine Inaktivierung Strahler geeignet, welche einen Spektralbereich zwischen 240-290 nm emittieren. Die Resonanzlinien unserer UV-Strahler liegen bei 254 nm und erfüllen diese Bedingungen sehr gut, da sie nahe der beiden Absorptionsmaxima liegen. Die photochemische Reaktion in den Mikroorganismen wirkt innerhalb von Sekundenbruchteilen. Die Umsetzung ist von der Bestrahlungsstärke der UV-Strahler abhängig.

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